Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, hat ein neues englischsprachiges Dokument zum Thema "Shipment under Quarantine" veröffentlicht. Es klärt einige Situationen, in denen ein Versand unter Quarantäne von Wirkstoffen, Zwischenprodukten bzw. Arzneimitteln für Inspektoren akzeptabel wäre.
Der Großhandel mit Arzneimitteln bedarf einer Großhandelserlaubnis/-bewilligung. Aber wo findet man eigentlich verlässliche Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen in Besitz einer solchen Erlaubnis bzw. eines GDP-Zertifikats ist? Je nach Sitz der gesuchten Firma stehen bestimmte Datenbanken für die Suche zur Verfügung.
Gemäß Kapitel 5 der EU GDP-Leitlinien muss bei allen vom Großhändler ausgeführten Tätigkeiten gewährleistet werden, dass die Identität des Arzneimittels nicht verloren geht und dass der Großhandelsvertrieb der Arzneimittel gemäß den Angaben auf der äußeren Umhüllung erfolgt. Der Großhändler sollte sich aller verfügbaren Mittel bedienen, um das Risiko des Eindringens gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette zu minimieren. In diesem Artikel finden Sie eine Checkliste zur Überprüfung der Mindestumsetzung.