Im Rahmen des Bestellprozesses wird die korrekte Umsatzsteuer durch das Formular berechnet und ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird erst durch die folgenden Faktoren bestimmt:
Nach den gesetzlichen Vorgaben in der EU muss die Umsatzsteuer des Landes berechnet werden, in dem die Veranstaltung stattfindet. Also wenn die Veranstaltung in Spanien stattfindet, dann muss spanische Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Aus der Kombination der o.g. Faktoren wird die korrekte Umsatzsteuer ermittelt und auch auf der Rechnung ausgewiesen.
Unternehmen sind in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt. D.h. die Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer bei der zuständigen Erstattungsbehörde zurück fordern.