Referent:innen


Dr. Klaus Häußermann
Betäubungsmittel Consulting

Kirsten Haarstrick
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
Zielsetzung
Hintergrund
Das Betäubungsmittelrecht gilt auch dann, wenn eine Anwendung als Arzneimittel gar nicht vorgesehen ist, d.h. Forschungsbereiche, Forschungsinstitute, analytische Laboratorien oder Einrichtungen der Qualitätskontrolle müssen die einschlägigen Bestimmungen beachten. Um diese Beachtung zu garantieren, ist eine verantwortliche Person (Betäubungsmittelverantwortliche/ r) zu benennen.
Als öffentlich-rechtliche Garantenträger/innen stehen BTM-Verantwortliche in der Verantwortung. Im Fall von Verstößen droht eine persönliche Haftung.
Zielgruppe
Technische Voraussetzungen
Programm
Gesamtes Programm als PDF herunterladen
- Definitionen
- Missbräuchliche Verwendung
- Ausgenommene Zubereitungen
- Einzelregelungen
- Ein- und Ausfuhr
- Abhängigkeit und Substitution
- Die Rolle der Bundesopiumstelle
- Überwachung und Überwachungsmaßnahmen
- Grundzüge und Grundsätze des BtMG
- Erlaubnis und Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- Antragstellung
- Versagen der Erlaubnis, Versagensgründe
- Rücknahme und Widerruf
- Fristen
- Be- und Einschränkungen
- Meldung nach § 18 BtMG
- Abgabebelegverfahren
- Internationale Übereinkommen
- Das Ineinandergreifen nationaler und internationaler Maßnahmen
- Aufgaben, Pflichten und Verantwortung
- Verfahren der Benennung
- Stellenbeschreibung
- Anbindung an das Unternehmen bzw. die Einrichtung
- Organisatorische Strukturen, Organigramm
- Verantwortungsabgrenzung
- Haftung durch Vertreter der juristischen Person
- Organisatorisches Verschulden
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeit
- Schadensvorsorge
- Betäubungsmittelverkehr innerhalb Deutschlands (Binnenhandel)
- Grenzüberschreitender Betäubungsmittelverkehr (Außenhandel)
- Formularwesen
- Dokumentation
- Lagerung und Auflagen zur Sicherung
- Zollamtliche Abwicklung
- Handel und Erwerb von Betäubungsmitteln
- Abgabe von Betäubungsmitteln
- Verarbeitung eines Betäubungsmittels
- Verarbeitung einer ausgenommenen Zubereitung
- Umgang mit Referenzsubstanzen im Labor
- Musterzug
- Lagerung von Rückstellmustern
- Amtliche Probennahme
- Vernichtung von Betäubungsmitteln
- Aufzeichnungen, Protokolle und Meldungen
- EG-Vorgaben
- Grundstoffüberwachungsgesetz
- Grundstoffe und deren Klassifizierung
- Grundstoffüberwachungsgesetz
- Duldungs- und Mitwirkungspflicht
In einer Reihe von Live Fragen und Antwort Sessions haben Sie die Möglichkeit, mit den Referenten/Referentinnen zu interagieren und Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.
Dieses Seminar/Webinar kann nicht gebucht werden. Alternative Termine für dieses Seminar/Webinar und ähnliche Veranstaltungen finden Sie in der Liste aller Seminare.
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