USA: Gericht stoppt Tätigkeit eines Lagerbetreibers wegen anhaltender Hygienemängel
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4./5. Februar 2027
Grundlagen, behördliche Anforderungen und Umsetzung in der Praxis
Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) berichtet in einer Presemitteilung vom 23. September 2026 über einen gerichtlichen Vergleich mit dauerhaftem Unterlassungsgebot gegen den Lagerhalter Gold Star Distribution, Inc. und dessen Eigentümer Bassam Abu Samrah.
Ein Bundesgericht untersagte dem Lagerbetreiber, FDA-regulierte Produkte wie Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika anzunehmen, zu lagern oder zu vertreiben, bis der Betrieb seine Abläufe so angepasst hat, dass sie den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Grund für die Maßnahme waren anhaltende unhygienische Zustände und ein erheblicher Schädlingsbefall. Bei einer Nachkontrolle wurden unter anderem lebende und tote Nagetiere, Vögel und Würmer festgestellt. Die Verunreinigungen befanden sich teilweise in der Nähe von Paletten mit FDA-regulierten Produkten. Laboruntersuchungen bestätigten zudem das Vorhandensein von Nagetierurin, Harnstoff, Exkrementen und Haaren an Produktverpackungen.
Darüber hinaus stellte die FDA unter anderem undichte Stellen am Gebäudedach, bauliche Öffnungen, überlaufenden Abfall und weitere Mängel fest, durch die eine Kontamination der gelagerten Produkte möglich war.
Die gerichtliche Verfügung verpflichtet Gold Star Distribution und die verantwortlichen Personen unter anderem dazu,
- alle FDA-regulierten Produkte unter Aufsicht der FDA zu vernichten,
- einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung und Umsetzung von Hygiene- und Arzneimittellagerungsplänen zu beauftragen,
- den Schädlingsbefall und vorhandene Verunreinigungen vollständig zu beseitigen,
- bauliche Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Schädlingszutritts umzusetzen,
- umfassende Prüfungen durch unabhängige Experten, ein unabhängiges Schädlingsbekämpfungsunternehmen und gegebenenfalls die FDA durchführen zu lassen.
Die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist erst zulässig, wenn die festgestellten Mängel beseitigt, geeignete Hygiene- und Lagerungspläne umgesetzt und die erforderlichen Prüfungen abgeschlossen wurden. Außerdem muss eine schriftliche Mitteilung der FDA vorliegen, dass die gesetzlichen Anforderungen offenbar eingehalten werden.


