Mögliche Lieferengpässe durch Brexit: EU gibt Antworten

Wenn das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK) die Europäische Union (EU) ohne eine Austrittsvereinbarung verlässt  ("No-Deal-Szenario" oder auch "Hard Brexit"), findet das EU-Recht im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr. In diesem Fall müssen Unternehmen, die bestimmte Tätigkeiten im Vereinigten Königreich ausüben, Änderungen vornehmen, um weiterhin Arzneimittel in der EU liefern zu können.

Die EMA hat nun hierzu ein Frage-Antwort-Dokument veröffentlicht und weist darauf hin, dass es im Falle eines entsprechenden Abkommens eine Übergangszeit geben wird, in der das EU-Recht im Vereinigten Königreich weiterhin gilt. Dies soll dazu führen, dass der Zugang zu Medikamenten nicht beeinträchtigt wird.

In den Fragen und Antworten wird erläutert, wie die EMA, die Europäische Kommission und die EU/EWR-Mitgliedstaaten seit Mai 2017 eng zusammenarbeiten, um die Unternehmen bei der Beantragung der notwendigen Änderungen zu beraten, um die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung zu minimieren.

Dieses Dokument gilt sowohl für Human- als auch für Tierarzneimittel und wird bei Bedarf aktualisiert.

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