EU: Checkliste zur Brexit Vorbereitung

Das Ende der Übergangszeit naht und ein Abkommen ist nicht in Sicht. Nachdem die Europäische Kommission erst eine Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit für Unternehmen, Regierungen und Bürger veröffentlicht hat, hat sie nun eine passende "Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit - für Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäftsbeziehungen pflegen" veröffentlicht. Diese Checkliste soll Unternehmen aus der EU, die im Vereinigten Königreich (United Kingdom; UK) tätig sind, und/oder Unternehmen aus UK, die in der EU tätig sind, dabei helfen, genau zu prüfen, wie gut sie auf den 1. Januar 2021 vorbereitet sind.

Ein paar der Kernpunkte sind:

  • Unternehmen sollen sich mit den Pflichten eines Exporteurs bzw. Importeurs in Bezug auf Handel mit Drittländern vertraut machen.
  • Analog sollen sich Unternehmen über entsprechenden EU-Zollformalitäten informieren.
  • Unternehmen sollen zukünftig den Nachweis der Ursprungseigenschaft von Waren erbringen (dies betrifft auch die entsprechenden Lieferantenerklärungen).
  • Bescheinigungen und Genehmigungen einer Behörde bzw. Stelle aus UK müssen an eine EU-Behörde/ Stelle übertragen werden. Ggf. müssen neue Bescheinigungen oder Genehmigungen beantragt werden. Produkte, die nur von in UK ansässigen Behörde/ Stelle zertifiziert wurden, dürfen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
  • Da EU-REACH Vorschriften (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in UK nicht mehr gelten werden, müssen Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Stoffe bei einem Hersteller oder Importeur in der EU registriert sind.

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