Brexit: RPs für den Import aus der EU

Das Szenario eines so genannten "Hard Brexit" (Großbritannien - UK - verlässt die EU ohne Abkommen) ist immer noch möglich. Alle beteiligten Parteien, einschließlich Regierungen und Behörden, arbeiten schon länger an Plänen für einen solchen Fall.

Die britische Regierung hat einige Rechtsvorschriften ausgearbeitet, die den weiteren Verkauf von in der übrigen EU hergestellten Arzneimitteln ermöglichen sollen. In einem aktualisierten Leitfaden wird die Möglichkeit des Vertriebs von Produkten, die von einer EU sachkundigen Person (QP) zertifiziert wurden, näher erläutert: "Wenn es einen Brexit gibt, kann ein Großhändler EU-QP-zertifizierte Arzneimittel aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR*) importieren, wenn bestimmte Kontrollen durch die "Verantwortliche Person (Import) (RPi)" durchgeführt werden."

Diese RP ist erforderlich, um EU-QP-Zertifizierungen bei der Einfuhr von Produkten aus dem EWR zu verifizieren. Es bedarf hier keiner weiteren UK-QP Zertifizierung.
Die MHRA weist darauf hin, dass eine RPi "eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der sicheren Kontrolle von Medikamenten" spielt und legt detailliert fest, wie man eine RPi wird und wie man dies beantragt.

* Der EWR bringt die übrigen EU-Mitgliedstaaten und drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen zu einem Binnenmarktgebiet zusammen, das den gleichen Grundregeln unterliegt.

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